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ELYSIO – Praxis für Sport- und Physiotherapie
Schipkauer Straße 12, 01987 Schwarzheide
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Haben Sie Fragen, die im Folgenden nicht aufgeführt sind? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Physiotherapie und physikalische Therapie bedeuten dasselbe. Physiotherapie oder physikalische Therapie sind Begriffe, die verwendet wird, um Bewegung, Kraft und allgemeines Wohlbefinden von Menschen während ihres gesamten Lebens zu erhalten, zu erneuern und zu maximieren. Die Rehabilitation hingegen ist ein zielgerichteter Behandlungsprozess, der darauf abzielt, die Selbständigkeit von Menschen mit Störungen und Funktionseinschränkungen, die durch primäre pathologische Prozesse und die daraus resultierenden Störungen verursacht werden, zu erhöhen.
Klassische Massagetherapie (KMT): 15 – 20 Minuten
Manuelle Therapie (MT): 15 – 25 Minuten
Krankengymnastik (KG): 15 – 25 Minuten
Krankengymnastik am Gerät (KGG): 40 Minuten
Manuelle Lymphdrainage (MLD 30): 30 Minuten
Manuelle Lymphdrainage (MLD 45): 45 Minuten
Manuelle Lymphdrainage (MLD 60): 60 Minuten
Wärmetherapie (WP): 10 – 30 Minuten
Kältetherapie (KT): 5 – 10 Minuten
Ultraschall (US): 10 – 20 Minuten
Elektrotherapie (ET): 10 – 20 Minuten
Neurologische Krankengymnastik (KG ZNS): 15 – 25 Minuten
Falls Sie einen Termin absagen wollen, können Sie das unter der Telefonnummer 030/54801230 tun. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stornierung per WhatsApp unter der Nummer 0159 01488222 oder per E-Mail an info@elysio-schwarzheide.de durchzuführen. Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind Absagen mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins mitzuteilen. Absagen für den Montag akzeptieren wir nur bis Freitag um 20:00 Uhr.
Erfolgt die Absage eines Termins nicht rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, wird eine Ausfallrechnung in Höhe der gültigen Behandlungsentgelte der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Krankheitsfall (siehe auch § 615 BGB).
Für die Anamnese fragt der Therapeut den Patienten, ob und an welchen Beschwerden er leidet. Dabei geben ihm die Details, zu denen die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und Ursache des Schmerzes gehören, wichtige Indizien für den Befund. Weitere hilfreiche Informationen für die Erstellung der Anamnese sind jegliche Besonderheiten der Erkrankung. Dazu gehören andere Erkrankungen und die Einnahme von Medikamenten, die gegen andere Beschwerden eingenommen werden.
Zudem helfen jegliche Unterlagen, die ein Patient über seine Beschwerden besitzt. Daher ist es gut, wenn er Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zum ersten Behandlungstermin mitbringt.
Um sich ein Bild von dem Zustand des Körpers des Patienten zu machen, schaut sich der Therapeut als Erstes den gesamten Körper an. Grundsätzlich haben Physiotherapeuten gute Kenntnisse von der Anatomie des Menschen, um die Qualität des Zusammenspiels von Muskeln, Bändern und Gelenken einschätzen zu können. Auch wenn bei den meisten Menschen der Bewegungsapparat ohne Probleme funktioniert, so kann es im Alter oder durch Unfälle zu Verschleißerscheinungen kommen. Um den Zustand des Körpers besser zu verstehen, kann der Physiotherapeut die Muskelspannung ertasten oder die mechanische Funktion der Gelenke untersuchen. Dabei achtet er auf die Beweglichkeit der Gelenke, wie elastisch die Muskulatur ist und wie stark die Muskelkraft ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machen den Befund aus.
Die Ergebnisse werden selbstverständlich von der Praxis dokumentiert, weil sie durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen dazu verpflichtet sind. In der Dokumentation werden folgende Daten festgehalten, zu denen der Befund, die Ziele der Therapie, die Behandlungszeit und die Ergebnisse der Behandlung gehören. Dabei aktualisiert der Therapeut regelmäßig die Daten mit dem Patienten. Außerdem werden die Daten auch in der Praxis aufbewahrt, sodass die Patienten die Möglichkeit haben, einen Einblick in die Therapieergebnisse zu bekommen.
Der Physiotherapeut gestaltet für seine Patienten eine Behandlung, die auf deren individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zu den Aufgaben und Vorgehensweisen können folgende Punkte gehören.
Eine fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“, sondern eine Verordnungsgebühr im Sinne des Sozialgesetzbuch V (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Privatversicherten Patienten wird eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt. Vorab kann dieser gern per Mail oder telefonisch erfragt werden.
Patienten, die ohne ein Rezept unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren und müssen beim Antritt der Behandlung die Gebühr begleichen.